Es gelten grundsätzlich die Regeln für das sportliche Schiessen (RspS) vom 1.1.2020 des SSV, die Vorschriften des VBS, sowie die Bestimmungen der Schiessordnung 12 (SO12). Deren Kenntnis und Beachtung sind Voraussetzungen für die Teilnahme am externen und internen Schiessbetrieb der Gesellschaft.
Achtung: An den Gesellschaftsübungen werden die Schalter eine Stunde vor Schiessende geschlossen. Ferner kann Ordonnanzmunition nur an den Gesellschaftsübungen bzw. Genossenschaftsübungen bezogen werden. Auf dem Stand Höngg darf nur Munition verschossen werden, welche von der SSGN gekauft worden ist, da sich unser Beitrag an den Kosten der Schiessanlagen aufgrund der verschossenen, bzw. verkauften Munition berechnet.